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   OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97   

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https://dejure.org/1997,6911
OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97 (https://dejure.org/1997,6911)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.01.1997 - 3 Ss 8/97 (https://dejure.org/1997,6911)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 3 Ss 8/97 (https://dejure.org/1997,6911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3039 (Ls.)
  • NStZ 1998, 198 (Ls.)
  • NZV 1997, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.03.1995 - 3 ObOWi 19/95

    Schrottfahrzeuge; Flüssigkeit; Umweltgefährdung; Abfall

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97
    Es ist nicht hinreichend dargetan, daß der Lkw bei Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung seines konkreten Zustands ohne Gebrauchswert war und in seinem Zustand ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfallG die Umwelt gefährdete (vgl. BayObLG NVwZ-RR 1995, 513 f m.w.N.).

    Eine dem Senatsbeschluß vom 2. November 1995 - 3 Ss 144/95 - (=NStZ 1996, 191 f) zugrundeliegende Fallgestaltung, auf die das Amtsgericht abzuheben scheint, ist hier gerade nicht gegeben, nämlich ein noch umweltgefährdende Flüssigkeiten enthaltendes Fahrzeugwrack, das nur zum Zwecke des Ausschlachtens bzw. bereits teilweise ausgeschlachtet gelagert oder abgelagert wird und bei dem deshalb die Gefahr des Auslaufens dieser Flüssigkeiten entweder beim Ausschlachten (d.h. Behandeln im Sinne des § 4 Abs. 1 AbfG; vgl. Iburg NJW 1994, 894/896) oder auch nach dem Ausschlachten sogar naheliegend und nicht nur als theoretische Möglichkeit anzusehen ist (vgl. auch Entscheidung des BayObLG vom 9. März 1995 - 3 ObOWi 19/95 -, BB 1995, 1055 = NVwZ-RR 1995, 513).

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93

    Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97
    Nach den bisherigen Feststellungen ist - ausgehend von der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstrakten Gefährdungsdelikt (BGH NJW 1994, 1744 m.w.N.) - ebenfalls nicht hinreichend dargetan, daß das Fahrzeug mit den darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten wegen einer real bestehenden - und nicht nur theoretischen (vgl. insoweit Entscheidung des BayObLG vom 27. Oktober 1994 - 3 ObOWi 91/94 -, NZV 1995, 83 = NVwZ 1995, 935) - Gefahr für deren unkontrolliertes Austreten geeignet war, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.
  • OLG Celle, 02.11.1995 - 3 Ss 144/95

    Abfallrecht; Abstellen von Autowracks auf einem Privatgrundstück

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97
    Eine dem Senatsbeschluß vom 2. November 1995 - 3 Ss 144/95 - (=NStZ 1996, 191 f) zugrundeliegende Fallgestaltung, auf die das Amtsgericht abzuheben scheint, ist hier gerade nicht gegeben, nämlich ein noch umweltgefährdende Flüssigkeiten enthaltendes Fahrzeugwrack, das nur zum Zwecke des Ausschlachtens bzw. bereits teilweise ausgeschlachtet gelagert oder abgelagert wird und bei dem deshalb die Gefahr des Auslaufens dieser Flüssigkeiten entweder beim Ausschlachten (d.h. Behandeln im Sinne des § 4 Abs. 1 AbfG; vgl. Iburg NJW 1994, 894/896) oder auch nach dem Ausschlachten sogar naheliegend und nicht nur als theoretische Möglichkeit anzusehen ist (vgl. auch Entscheidung des BayObLG vom 9. März 1995 - 3 ObOWi 19/95 -, BB 1995, 1055 = NVwZ-RR 1995, 513).
  • BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94

    Schrottfahrzeuge; Undichtigkeit; Abfall; Flüssigkeit; Gewässer

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97
    Nach den bisherigen Feststellungen ist - ausgehend von der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstrakten Gefährdungsdelikt (BGH NJW 1994, 1744 m.w.N.) - ebenfalls nicht hinreichend dargetan, daß das Fahrzeug mit den darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten wegen einer real bestehenden - und nicht nur theoretischen (vgl. insoweit Entscheidung des BayObLG vom 27. Oktober 1994 - 3 ObOWi 91/94 -, NZV 1995, 83 = NVwZ 1995, 935) - Gefahr für deren unkontrolliertes Austreten geeignet war, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 2 Rv 45/16

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung: Lagerung von Altfahrzeugen zur Restaurierung

    Inwieweit Autowracks dem Begriff des Abfalls i.S.d. § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. einerseits OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03. November 1989, Az.: 2 Ss 61/89; OLG Braunschweig, Urteil vom 06. Dezember 1993, Az.: Ss 71/93; OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 1997, Az.: 3 Ss 8/97, - juris; andererseits BayObLG, Beschluss vom 09. März 1995, Az.: 3 ObOwi 19/95, - juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. November 1995, Az.: 3 Ss 144/95, - juris).

    Bei solchen Fahrzeugen muss der Gedanke der Wirtschaftlichkeit der Wiederherstellung prinzipiell in den Hintergrund treten, weil deren Wirtschaftswert unabhängig vom tatsächlichen Gebrauchswert ist und in der Regel ein Vielfaches des Nutzwertes des Fahrzeugs ausmacht (OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 1997, aaO).

    Die Einstufung als Oldtimer hängt auch nicht davon ab, ob die Restaurierung des Fahrzeugs kurzfristig möglich bzw. beabsichtigt ist oder nicht (OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 1997, aaO).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22

    Einordnung eines abgemeldeten Fahrzeugs mit Korrosionen als Abfall bei Bedrohung

    Dies folgt aus der Rechtsnatur des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. erneut BGH, Beschl., v. 5. Juni 2021 - 2 StR 307/20, BeckRS 2021, 33665, Rn. 16; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291; BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191; OLG Celle, Urteil v. 15. Oktober 2009-32 Ss 113/09, BeckRS 2009, 27656; Sack, NStZ 1998, 198,199; Sack, NZV2005,179; Schönke/Schröder/ Heine/Schittenhelm, a.a.O., Rn. 8; einer Umgestaltung in ein konkretes Gefährdungsdelikt grundsätzlich entgegentretend Franzheim/Pfohl, Umweltstrafrecht, 2. Aufl. 2001, Rn. 276ff., 333; a.A. ohne nähere Begründung OLG Naumburg NStZ-RR 2017, 13 f.; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 9; mit Einschränkung bei Ausschlachten OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 42; Thomas Fischer, a.a.O., Rn. 19a; unklar ob sich der Autor der Auffassung des OLG Naumburg anschließt oder nur auf diese hinweist MüKoStGB/Alf, 3. Aufl. 2019, StGB § 326 Rn. 73).
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